- Mindestkapital CHF 100’000, davon bei Bargründung mindestens CHF 50’000 einbezahlt.
- Die Gründung braucht eine öffentliche Beurkundung und den Eintrag im Handelsregister.
- Ein Verwaltungsratsmitglied und eine Revisionsstelle sind bei der Gründung Pflicht.
- Notariats-, Beratungs- und Registerkosten liegen meist zwischen CHF 2’400 und CHF 7’000.
Was ist eine Aktiengesellschaft?
Die Aktiengesellschaft (AG) ist eine Kapitalgesellschaft, für deren Verbindlichkeiten nur das Gesellschaftsvermögen haftet. Aktionärinnen und Aktionäre verlieren im Konkursfall höchstens ihre Einlage, privates Vermögen bleibt getrennt. Die AG ist neben der GmbH die am weitesten verbreitete Rechtsform für Unternehmen in der Schweiz.
Wie viel Kapital braucht die Gründung einer AG?
Eine AG braucht ein Aktienkapital von mindestens CHF 100’000. Bei einer Bargründung müssen davon mindestens 20 Prozent, also mindestens CHF 50’000, tatsächlich einbezahlt sein. Das restliche Kapital kann später einverlangt werden. Für die Kapitaleinzahlung eröffnet die Gründerschaft ein Sperrkonto bei einer Bank; das Guthaben wird erst nach dem Handelsregistereintrag freigegeben.
Das Aktienkapital kann statt in Franken auch in Euro, US-Dollar, britischen Pfund oder japanischen Yen festgelegt werden. Kryptowährungen sind dafür nicht zulässig.
| Mindestkapital (Aktienkapital) | CHF 100’000 |
|---|---|
| Mindesteinlage bei Bargründung | CHF 50’000 (20 %) |
| Zulässige Fremdwährungen | EUR, USD, GBP, JPY |
| Mindestzahl Verwaltungsratsmitglieder | 1 |
Was gilt für Sacheinlagen bei der AG-Gründung?
Statt Bargeld können auch Sachwerte wie Immobilien, Maschinen oder Fahrzeuge als Kapital eingebracht werden. Für eine Sacheinlage braucht es einen Sacheinlagevertrag, eine Übernahmebilanz oder Inventarliste sowie einen Gründungsbericht mit der Bestätigung einer zugelassenen Revisionsstelle. Diese Unterlagen reicht die Gründerschaft zusammen mit der Anmeldung beim Handelsregisteramt ein.
Wer kann eine AG gründen?
Wer eine AG gründen will, kann das als natürliche oder als juristische Person tun, allein oder zu mehreren. Für die Aktionärinnen und Aktionäre gilt keine Wohnsitzpflicht in der Schweiz. Für den Verwaltungsrat gilt das nicht uneingeschränkt: Die Gesellschaft braucht eine Person mit Zeichnungsberechtigung, die ihren Wohnsitz in der Schweiz hat, damit die AG rechtsgültig vertreten werden kann. Ohne diese Vertretung nimmt das Handelsregisteramt die Anmeldung nicht entgegen.
Welche Organe braucht eine AG?
Eine AG braucht mindestens drei Organe. Die Generalversammlung ist das oberste Organ, sie wählt den Verwaltungsrat und die Revisionsstelle und entscheidet über die Gewinnverwendung. Der Verwaltungsrat führt die Gesellschaft und vertritt sie nach aussen; mindestens ein Mitglied genügt, eine einzelne Person kann also eine AG gründen und leiten. Die Revisionsstelle prüft die Buchhaltung und muss bei der Gründung bestellt werden.
Welche Vor- und Nachteile hat die AG?
- Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt, privates Vermögen bleibt getrennt
- Neben der GmbH die am weitesten verbreitete Rechtsform der Schweiz
- Flexible Kapitalstruktur durch verschiedene Aktienarten
- Stimmrechtsaktien ermöglichen Kontrolle mit vergleichsweise geringem Kapitalanteil
- Doppelbesteuerung: Gewinn wird auf Stufe Gesellschaft und nochmals bei der Dividende besteuert
- Höhere Gründungskosten als bei einer Einzelfirma oder Personengesellschaft
- Aufwändigerer Gründungsprozess mit öffentlicher Beurkundung
- Umfangreichere Pflichten bei Buchführung und Revision
Wie läuft die Gründung einer AG ab?
Die Gründung einer AG folgt einem festen Ablauf vom Statutenentwurf bis zum Handelsregistereintrag.
- Statuten und Gründungsdokumente vorbereiten
Firma, Sitz, Zweck, Kapital und Organisation der AG festlegen. - Kapital einzahlen
Sperrkonto bei einer Bank eröffnen und mindestens CHF 50’000 einzahlen lassen. - Öffentliche Beurkundung
Gründungsurkunde und Statuten bei einer Urkundsperson beurkunden lassen. - Anmeldung beim Handelsregisteramt
Anmeldung mit allen Belegen beim zuständigen kantonalen Amt einreichen. - Eintrag und Publikation
Nach der Prüfung erfolgt der Eintrag im Handelsregister und die Publikation im SHAB.
Welche Unterlagen verlangt das Handelsregisteramt?
Für die Anmeldung braucht das kantonale Handelsregisteramt mehrere Kerndokumente: die öffentliche Gründungsurkunde, die Statuten, die handschriftlichen Wahlannahmeerklärungen des Verwaltungsrats sowie das Konstituierungsprotokoll mit den Zeichnungsberechtigungen. Dazu kommen eine Bankbescheinigung zur Kapitaleinzahlung und Ausweiskopien der einzutragenden Personen. Bei Sacheinlagen sind zusätzlich der Sacheinlagevertrag und der Gründungsbericht nötig, bei einer c/o-Adresse eine Domizilhalter-Erklärung.
Was kostet die Gründung einer AG?
Die Gründungskosten setzen sich aus Beratung, Notariat und Handelsregistergebühr zusammen und liegen meist zwischen CHF 2’400 und CHF 7’000. Für die Handelsregistergebühren sind ausschliesslich die Kantone zuständig, nicht der Bund; die Beträge können deshalb je nach Kanton leicht abweichen.
| Kostenposition | Betrag |
|---|---|
| Beratung (Notariat oder Treuhand) | CHF 1’000–4’000 |
| Notariatskosten für die öffentliche Beurkundung | CHF 800–2’500 |
| Handelsregistereintrag (bis CHF 200’000 Kapital) | CHF 600 |
| Emissionsabgabe (auf Kapital über CHF 1 Mio.) | 1 % |
Wie lange dauert die Gründung bis zum Handelsregistereintrag?
Sind alle Unterlagen vollständig und die öffentliche Beurkundung erfolgt, prüft das Handelsregisteramt die Anmeldung und trägt die AG ein. Fehlen Belege oder sind Formulierungen in den Statuten unklar, verlangt das Amt Nachbesserungen, was die Gründung verzögert. Eine vollständige, sorgfältig vorbereitete Anmeldung beschleunigt den Ablauf spürbar. Wer die Kapitaleinzahlung, die Beurkundung und die Zusammenstellung der Belege parallel vorbereitet, verkürzt die Wartezeit bis zum Eintrag zusätzlich.
Was folgt nach dem Handelsregistereintrag?
Mit dem Eintrag erhält die AG ihre Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) und wird im zentralen Firmenindex Zefix öffentlich sichtbar. Das Sperrkonto wird freigegeben, die Gesellschaft kann darüber verfügen. Je nach Tätigkeit und Umsatz folgen weitere Schritte wie die Anmeldung bei der AHV-Ausgleichskasse oder die Prüfung der Mehrwertsteuerpflicht. Die Publikation im SHAB macht Neugründung, Sitz und Verwaltungsrat zusätzlich öffentlich einsehbar, was für Geschäftspartner und Behörden Nachvollziehbarkeit schafft.
Kann eine einzelne Person eine AG gründen?
Ja. Eine AG braucht mindestens ein Verwaltungsratsmitglied, eine einzelne Person kann die Gesellschaft also allein gründen und leiten.
Welche Fremdwährungen sind für das Aktienkapital zulässig?
Neben Franken lässt der Bund Euro, US-Dollar, britische Pfund und japanische Yen als Kapitalwährung zu. Kryptowährungen sind nicht zulässig.
Ist eine Revisionsstelle bei der AG-Gründung Pflicht?
Ja. Bei der Gründung muss eine zugelassene Revisionsstelle bestellt werden, sie gehört zu den drei Organen der AG.
Wer haftet bei einer AG?
Für die Verbindlichkeiten haftet nur das Gesellschaftsvermögen. Aktionärinnen und Aktionäre verlieren im schlimmsten Fall ihre Einlage, privates Vermögen bleibt geschützt.
Wer ist für die Handelsregistergebühren zuständig?
Ausschliesslich die Kantone. Eine Bundesbehörde stellt für die Ersteintragung keine Rechnung, die Gebühren können je nach Kanton leicht variieren.
Muss die Gründung notariell beurkundet werden?
Ja. Die Gründungsurkunde und die Statuten müssen vor einer Urkundsperson öffentlich beurkundet werden, bevor die Anmeldung beim Handelsregisteramt möglich ist.
Maik Möhring betreibt mit Maik Möhring Media in Ermatingen Fachportale für die Schweiz und Deutschland. Für firmai.ch wertet er die Daten des Handelsregisters und des SHAB aus.


