- Unbeglaubigter Auszug: kostenlos über zefix.ch, sofort als PDF
- Beglaubigter Auszug: beim kantonalen Handelsregisteramt, Rahmen laut Bund CHF 10 bis 120
- Aargau, Bern, Nidwalden: CHF 40 je beglaubigten Auszug (Stand September 2026)
- Gültigkeit: gesetzlich keine Frist, die Empfängerin oder der Empfänger legt sie fest
Was ist ein Handelsregisterauszug?
Ein Handelsregisterauszug ist ein Dokument des kantonalen Handelsregisteramts, das die im Handelsregister eingetragenen Angaben zu einer Firma zusammenfasst. Er zeigt, wie die Firma heisst, wo sie ihren Sitz hat, welche Rechtsform sie hat und wer für sie unterschreiben darf.
Das Handelsregister ist öffentlich. So steht es in Art. 936 des Obligationenrechts (OR). Jede Person darf den Eintrag einer Firma einsehen, ohne einen Grund anzugeben. Geführt wird das Register von den 26 kantonalen Handelsregisterämtern; das Eidgenössische Amt für das Handelsregister beim Bundesamt für Justiz übt die Oberaufsicht aus.
Einen Handelsregisterauszug gibt es nur für Firmen, die eingetragen sind. Einzelunternehmen müssen sich erst ab einem Jahresumsatz von CHF 100’000 eintragen (Art. 931 OR). Kleinere Einzelunternehmen haben deshalb oft eine UID-Nummer, aber keinen Handelsregisterauszug.
Welche Angaben stehen im Handelsregisterauszug?
Ein Handelsregisterauszug enthält die Angaben, die das Handelsregisteramt für die jeweilige Rechtsform einträgt. Die folgende Übersicht zeigt die typischen Einträge einer GmbH oder AG.
| Firma | Name der Firma, wie er im Register eingetragen ist |
|---|---|
| UID | Unternehmens-Identifikationsnummer im Format CHE-123.456.789 |
| Rechtsform und Sitz | zum Beispiel GmbH mit Sitz in Frauenfeld, dazu die Domiziladresse |
| Zweck | die eingetragene Geschäftstätigkeit in Worten |
| Kapital | Stammkapital oder Aktienkapital bei Kapitalgesellschaften |
| Personen | eingetragene Personen mit Funktion und Art der Zeichnungsberechtigung |
| Revisionsstelle | falls die Firma eine hat oder auf die Revision verzichtet |
| Publikationen | Verweise auf die Meldungen im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) |
Die Angaben erscheinen in der Sprache des Kantons, in dem die Firma ihren Sitz hat. Ein Auszug aus Lausanne ist französisch, einer aus Lugano italienisch.
Unbeglaubigter oder beglaubigter Handelsregisterauszug: was ist der Unterschied?
Der unbeglaubigte Auszug enthält dieselben Angaben wie der beglaubigte, trägt aber weder Stempel noch Unterschrift des Handelsregisteramts. Die Tabelle stellt beide Formen einander gegenüber.
| Merkmal | Unbeglaubigt | Beglaubigt |
|---|---|---|
| Bezug | Zefix oder Firmensuche des Kantons | kantonales Handelsregisteramt |
| Kosten | CHF 0 | CHF 40 in AG, BE, NW |
| Form | PDF zum Herunterladen | Papier mit Stempel und Unterschrift |
| Dauer | sofort | am Schalter sofort, per Post in der Regel 1 bis 2 Arbeitstage (Kanton Zürich) |
| Genügt für | eigene Abklärungen, Prüfung von Geschäftspartnern | Stellen, die ausdrücklich einen beglaubigten Auszug verlangen |
Ob ein beglaubigter Auszug nötig ist, entscheidet die Stelle, die ihn verlangt. Fragen Sie dort nach, bevor Sie bestellen. Oft genügt das kostenlose PDF.
Wie bestelle ich einen Handelsregisterauszug?
Den unbeglaubigten Handelsregisterauszug laden Sie in wenigen Schritten über Zefix herunter; für den beglaubigten wechseln Sie von dort zum Kanton.
- Firma bei Zefix suchen
Auf zefix.ch den Firmennamen oder die UID eingeben und den Treffer öffnen. - Kantonalen Auszug öffnen
Über den Link zum Handelsregisteramt öffnet sich der Internet-Auszug des Sitzkantons. Dieser unbeglaubigte Auszug ist kostenlos. - Beglaubigten Auszug bestellen
Im Internet-Auszug «Bestellen» wählen, Art und Anzahl angeben und den Bestellvorgang abschliessen. Je nach Kanton geht das auch per E-Mail, Formular oder am Schalter. - Zustellung abwarten
Der Kanton Zürich verschickt beglaubigte Auszüge in der Regel innert ein bis zwei Arbeitstagen per Post.
Zuständig ist immer das Handelsregisteramt des Kantons, in dem die Firma ihren Sitz hat. Eine Firma aus Winterthur bestellen Sie in Zürich, eine aus Sion im Wallis. Eine Übersicht aller Kantone mit der Zahl der eingetragenen Firmen finden Sie unter Firmen nach Kanton.
Was kostet ein Handelsregisterauszug?
Ein unbeglaubigter Handelsregisterauszug kostet nichts. Für den beglaubigten Auszug legt der Bund in der Gebührenverordnung für das Handelsregister (GebV-HReg, SR 221.411.1) einen Rahmen von CHF 10 bis 120 fest; innerhalb dieses Rahmens bestimmt jeder Kanton seinen Preis.
Die Tabelle zeigt Gebühren, die Kantone selbst veröffentlichen.
| Leistung | Gebühr | Quelle |
|---|---|---|
| Unbeglaubigter Auszug über Zefix | CHF 0 | Kantone AG, BE, NW, TG |
| Beglaubigter Auszug, Rahmen des Bundes | CHF 10 bis 120 | GebV-HReg, Anhang Ziff. 5.1 |
| Beglaubigter Auszug, Kanton Aargau | CHF 40 | Handelsregisteramt Aargau |
| Beglaubigter Auszug, Kanton Bern | CHF 40 | Handelsregisteramt Bern |
| Beglaubigter Auszug, Kanton Nidwalden | CHF 40 | Handelsregisteramt Nidwalden |
Zum beglaubigten Auszug können Versandkosten kommen. Andere Kantone veröffentlichen ihren Preis im Bestellvorgang; massgebend ist der Betrag, den das Amt bei der Bestellung anzeigt.
Wie lange ist ein Handelsregisterauszug gültig?
Ein Handelsregisterauszug hat keine gesetzliche Gültigkeitsdauer. Er gibt den Stand des Registers am Tag seiner Ausstellung wieder. Ändert sich danach etwas, etwa die Adresse oder die zeichnungsberechtigten Personen, ist der Auszug nicht mehr richtig.
Wie neu ein Auszug sein muss, bestimmt deshalb die Stelle, die ihn verlangt. Steht dazu nichts in der Anfrage, fragen Sie nach. Das Ausstellungsdatum steht auf jedem Auszug.
Wann brauchen Sie einen beglaubigten Handelsregisterauszug?
Einen beglaubigten Handelsregisterauszug brauchen Sie dann, wenn eine Stelle ausdrücklich einen Nachweis mit Stempel und Unterschrift des Handelsregisteramts verlangt. Das kann zum Beispiel bei einer Kontoeröffnung für die Firma, bei einer Behörde oder bei einem Geschäftspartner im Ausland der Fall sein.
Für die eigene Prüfung einer Firma genügt der unbeglaubigte Auszug. Er zeigt dieselben Einträge und ist sofort verfügbar. Wer wissen will, ob eine Firma besteht, wer zeichnen darf oder ob sie in Liquidation ist, findet das dort ebenso.
Was zeigt firmai.ch, und was nicht?
firmai.ch ersetzt den Handelsregisterauszug nicht. Wir zeigen für jede eingetragene Firma Rechtsform, Sitz, Zweck und UID, geordnet nach Gemeinde und Branche. Stand 22.09.2026 sind es 695’828 aktive Firmen. Personennamen aus dem Register zeigen wir bewusst nicht.
Jedes Firmenprofil auf firmai.ch verlinkt auf Zefix. Von dort gelangen Sie mit einem Klick zum Auszug des Kantons. Wie wir die Daten beziehen und die Branchen zuordnen, erklärt die Seite Methodik und Datenquellen.
Häufige Fragen zum Handelsregisterauszug
Ist der Handelsregisterauszug über Zefix wirklich gratis?
Ja. Der unbeglaubigte Auszug, den Sie über Zefix beim Kanton öffnen, ist kostenlos. Kosten entstehen nur für den beglaubigten Auszug.
Kann ich einen Handelsregisterauszug von jeder Firma bestellen?
Ja, sofern die Firma im Handelsregister eingetragen ist. Das Handelsregister ist nach Art. 936 OR öffentlich, Sie müssen keinen Grund angeben.
Wie schnell erhalte ich einen beglaubigten Auszug?
Am Schalter des Handelsregisteramts erhalten Sie ihn sofort. Per Post dauert es im Kanton Zürich in der Regel ein bis zwei Arbeitstage.
Gibt es einen Handelsregisterauszug für ein Einzelunternehmen?
Nur wenn das Einzelunternehmen eingetragen ist. Die Eintragungspflicht beginnt bei einem Jahresumsatz von CHF 100’000 (Art. 931 OR); kleinere Einzelunternehmen können sich freiwillig eintragen.
In welcher Sprache ist der Handelsregisterauszug?
In der Amtssprache des Kantons, in dem die Firma ihren Sitz hat, also Deutsch, Französisch oder Italienisch.
Ist ein Firmenprofil auf firmai.ch ein Handelsregisterauszug?
Nein. firmai.ch zeigt ausgewählte Angaben aus dem Handelsregister. Verbindlich ist nur der Auszug des kantonalen Handelsregisteramts.
Maik Möhring betreibt mit Maik Möhring Media in Ermatingen Fachportale für die Schweiz und Deutschland. Für firmai.ch wertet er die Daten des Handelsregisters und des SHAB aus.


