- Eine Einzelfirma meldet die Löschung direkt an, ohne Liquidation.
- GmbH und AG durchlaufen Auflösung, Liquidation und eine Sperrfrist von mindestens einem Jahr, verkürzbar auf drei Monate mit Revisionsbestätigung.
- Ohne Anmeldung kann das Handelsregisteramt eine inaktive Firma nach drei erfolglosen Rechnungsrufen von sich aus löschen (Art. 934 OR).
- Die Löschung im Handelsregister meldet die Mehrwertsteuer nicht automatisch ab, dafür gilt bei der ESTV eine Frist von 30 Tagen.
- Ein Eintrag auf firmai.ch ist keine Handelsregisterlöschung: Dafür gibt es das separate Formular unter Eintrag entfernen.
Was bedeutet «Firma löschen» im Handelsregister?
Eine Firma löschen heisst, ihren Eintrag im kantonalen Handelsregister endgültig zu entfernen. Damit endet die Rechtspersönlichkeit einer GmbH oder AG, beziehungsweise die Eintragung eines Einzelunternehmens. Diese Löschung ist rechtlich etwas anderes als die Geschäftsaufgabe: Wer sein Geschäft nicht mehr betreibt, bleibt trotzdem im Handelsregister eingetragen, bis die Löschung angemeldet oder von Amts wegen vollzogen wird.
Muss ich eine inaktive Firma löschen lassen, oder verschwindet sie von selbst?
Eine Rechtseinheit ohne Geschäftstätigkeit und ohne verwertbare Aktiven kann das Handelsregisteramt von Amts wegen löschen (Art. 934 OR). Es fordert die Firma zuerst schriftlich auf, die Auflösung anzumelden oder Gründe für den Fortbestand zu nennen. Bleibt eine Antwort aus, folgt ein dreimaliger Rechnungsruf im Schweizerischen Handelsamtsblatt. Meldet sich niemand mit einem Interesse am Fortbestand, etwa eine Gläubigerin oder ein Gesellschafter, löscht das Amt die Firma. Wer die Löschung selbst anmeldet, spart diesen Weg und behält die Kontrolle über den Zeitpunkt.
Wie lösche ich eine Einzelfirma?
Eine Einzelfirma löschen Sie mit einer einfachen Anmeldung beim Handelsregisteramt des Sitzkantons, eine förmliche Liquidation ist nicht nötig. Gründe für die Löschung sind unter anderem die Aufgabe der Geschäftstätigkeit, ein Umsatz unter der Eintragungsschwelle von 100’000 Franken, eine Übergabe an eine Nachfolgerin oder ein Nachfolger, oder der Tod der Inhaberin oder des Inhabers. Massgebend für die Pflicht zur Eintragung ist Art. 931 OR: Ein Gewerbe muss eingetragen sein, sobald der Umsatz im letzten Geschäftsjahr 100’000 Franken übersteigt. Fällt der Umsatz dauerhaft darunter oder wird das Geschäft aufgegeben, kann die Löschung angemeldet werden. Die zeichnungsberechtigte Person unterschreibt die Anmeldung und gibt einen einzigen Löschungsgrund an.
Wie lösche ich eine Kollektiv- oder Kommanditgesellschaft?
Bei einer Kollektiv- oder Kommanditgesellschaft melden die Gesellschafter Auflösung und Löschung häufig in einem Schritt an, wenn die Gesellschaft bereits abgewickelt ist. Ist noch keine Auflösung eingetragen, braucht es zuerst die Anmeldung der Auflösung mit Angabe des Grundes und der Person, die liquidiert. Ein Sperrjahr mit drei Schuldenrufen wie bei der GmbH oder AG schreiben die kantonalen Handelsregisterämter hier nicht in jedem Fall vor; das zuständige Amt prüft die Voraussetzungen im Einzelfall.
Wie läuft die Löschung einer GmbH oder AG ab?
Bei einer GmbH oder AG braucht es drei Phasen: Auflösung, Liquidation und erst danach die Löschung. Die Generalversammlung beschliesst die Auflösung, meist mit öffentlicher Urkunde. Der Verwaltungsrat oder die Geschäftsführung meldet die Auflösung dem Handelsregister, das den Zusatz «in Liquidation» sowie die Liquidatorinnen und Liquidatoren einträgt. Diese veröffentlichen danach dreimal einen Schuldenruf im Schweizerischen Handelsamtsblatt, begleichen die Schulden und verteilen das verbleibende Vermögen. Erst danach melden sie die Löschung an. Ausführliche Fristen und Formulare für die GmbH-Liquidation finden Sie in einem eigenen Beitrag auf firmai.ch.
Wie lange dauert die Löschung je nach Rechtsform?
Die folgende Tabelle zeigt, wie stark sich Aufwand und Dauer zwischen den Rechtsformen unterscheiden.
| Rechtsform | Liquidation nötig | Publikation im SHAB | Sperrfrist bis zur Löschung |
|---|---|---|---|
| Einzelunternehmen | Nein | Nein | Keine |
| Kollektiv-/Kommanditgesellschaft | Nur wenn nicht anders geregelt | Nur bei Liquidation | Keine feste Frist vorgeschrieben |
| GmbH / AG | Ja | Ja, dreimaliger Schuldenruf | Mindestens 1 Jahr, mit Revisionsbestätigung ab 3 Monaten |
Was kostet die Löschung einer Firma im Handelsregister?
Die Gebühren für das Handelsregister sind bundesrechtlich geregelt, die kantonalen Ämter erheben sie nach der gleichen Grundlage. Im Kanton St. Gallen kostet allein die Eintragung der Auflösung einer GmbH oder AG eine Grundgebühr von CHF 70, dazu kommen die Gebühr für die Löschung selbst und die Kosten der SHAB-Publikationen. Andere Kantone verlangen vergleichbare, aber nicht identische Beträge. Bei einer Einzelfirma fällt in der Regel nur die Grundgebühr für die Löschungseintragung an, ohne Publikationskosten. Für den genauen Betrag fragen Sie das Handelsregisteramt Ihres Sitzkantons an.
Was passiert mit MWST-Nummer, Personal und Verträgen?
Die Löschung im Handelsregister meldet Ihr Unternehmen nicht automatisch bei der Mehrwertsteuer ab. Wer die unternehmerische Tätigkeit beendet, muss sich laut Eidgenössischer Steuerverwaltung innert 30 Tagen schriftlich bei der ESTV abmelden. Denken Sie zusätzlich an Meldungen an die AHV-Ausgleichskasse, an bestehende Arbeitsverträge und an Mietverträge für Geschäftsräume. Bei Fragen zu Steuerfolgen oder Kündigungsfristen im Einzelfall zieht man am besten eine Treuhänderin, einen Treuhänder oder das zuständige Amt bei.
Wie entferne ich meinen Firmeneintrag auf firmai.ch?
Der Handelsregistereintrag und der Firmeneintrag auf firmai.ch sind zwei getrennte Dinge. Auch nach der Löschung im Handelsregister kann ein Eintrag auf firmai.ch als ehemalige Firma sichtbar bleiben, solange die Daten aus dem Register stammen. Möchten Sie den Eintrag ausblenden oder eine falsche Angabe korrigieren lassen, nutzen Sie das Formular unter Eintrag entfernen. Für eine Einzelfirma erfolgt die Ausblendung dort in der Regel sofort, bei anderen Rechtsformen innert 48 Stunden.
Wie lange dauert es, eine Firma aus dem Handelsregister zu löschen?
Bei einer Einzelfirma dauert die Löschung selbst nur wenige Arbeitstage nach der Anmeldung. Bei einer GmbH oder AG kommt zur Bearbeitungszeit die Sperrfrist von in der Regel einem Jahr nach dem dritten Schuldenruf dazu, mit Revisionsbestätigung sind es mindestens drei Monate.
Kann ich eine GmbH löschen lassen, ohne sie zu liquidieren?
Nein. Eine GmbH oder AG muss zuerst aufgelöst und liquidiert werden, bevor die Löschung angemeldet werden kann. Ausnahmen bestehen nur bei bestimmten Umstrukturierungen wie einer Fusion.
Was kostet die Löschung einer Einzelfirma?
Die Kantone erheben dafür eine Grundgebühr für die Handelsregistereintragung, ohne Publikationskosten im Schweizerischen Handelsamtsblatt. Die genaue Höhe legt das Handelsregisteramt des Sitzkantons fest.
Muss ich eine Firma löschen lassen, wenn ich einfach nicht mehr arbeite?
Rechtlich bleibt die Firma eingetragen, bis die Löschung angemeldet ist oder das Handelsregisteramt sie von Amts wegen streicht. Wer die Geschäftstätigkeit endgültig beendet, meldet die Löschung deshalb selbst an, statt das Amtsverfahren nach Art. 934 OR abzuwarten.
Wer darf die Löschung einer Firma anmelden?
Bei einer Einzelfirma meldet die Inhaberin oder der Inhaber die Löschung an. Bei GmbH und AG unterschreiben die im Handelsregister eingetragenen Liquidatorinnen und Liquidatoren die Anmeldung.
Was passiert mit Schulden, die nach der Löschung auftauchen?
Taucht nach der Löschung noch Vermögen oder eine Forderung auf, kann eine Nachliquidation beim Handelsregisteramt beantragt werden. Das Gericht oder das Amt setzt dafür die frühere Firma wieder ein, soweit dies für die Abwicklung nötig ist.
Maik Möhring betreibt mit Maik Möhring Media in Ermatingen Fachportale für die Schweiz und Deutschland. Für firmai.ch wertet er die Daten des Handelsregisters und des SHAB aus.


