- Jede Änderung einer eingetragenen Tatsache muss ins Handelsregister (Art. 933 Abs. 1 OR).
- Eine Adressänderung kostet im Kanton Zürich CHF 30, eine Statutenänderung bei Kapitalgesellschaften CHF 200 (Stand 06.10.2026).
- Statuten von GmbH und AG ändern Sie mit öffentlicher Urkunde.
- Die Prüfung dauert in Zürich in der Regel eine Arbeitswoche, danach folgen drei Arbeitstage bis zur Sichtbarkeit.
Welche Änderungen müssen ins Handelsregister?
Ins Handelsregister gehört jede Änderung einer Tatsache, die dort schon eingetragen ist. Das regelt Art. 933 Abs. 1 des Obligationenrechts (OR, SR 220). Das Handelsregisteramt des Kantons Zürich nennt dazu sieben Gruppen von Änderungen. Die folgende Tabelle zeigt, welche das sind und wo sie üblicherweise stehen.
| Was ändert sich? | Beispiel | Stufe |
|---|---|---|
| Personenangaben oder Funktion | Neue Geschäftsführung, Austritt aus dem Verwaltungsrat | Anmeldung |
| Zeichnungsberechtigung | Kollektivunterschrift zu zweien statt Einzelunterschrift | Anmeldung |
| Rechtsdomizil, zusätzliche Adressen | Umzug innerhalb der Gemeinde | Anmeldung |
| Firmenname | Neuer Name der GmbH | Urkunde bei GmbH und AG |
| Zweck, Geschäftstätigkeit | Neue Tätigkeit in den Statuten | Urkunde bei GmbH und AG |
| Revisionsorgan | Wechsel der Revisionsstelle | Anmeldung |
| Sitz | Verlegung in einen anderen Kanton | Eigenes Verfahren |
Die Spalte «Stufe» ist unsere Einordnung. Sie folgt aus der Regel, dass Firma, Zweck und Sitz einer GmbH oder AG in den Statuten stehen und Statutenänderungen öffentlich beurkundet werden. Das Amt prüft im Einzelfall, was es verlangt.
Wie läuft eine Handelsregister Änderung ab?
Eine Handelsregister Änderung läuft in vier Schritten ab: Beschluss, Unterlagen, Einreichung, Eintrag. Die genaue Ausgestaltung hängt von der Rechtsform und vom Kanton ab. Die Angaben unten stammen vom Handelsregisteramt des Kantons Zürich und gelten dort.
- Beschluss fassen
Bei GmbH und AG beschliesst das zuständige Organ, bei Statutenänderungen die Gesellschafter- oder Generalversammlung. - Unterlagen zusammenstellen
Anmeldung, öffentliche Urkunde und angepasste Statuten, wenn sich die Statuten ändern. - Beim Handelsregisteramt einreichen
Online, per Post oder am Schalter, je nach Kanton. - Eintrag abwarten
Prüfung, Eintrag, Publikation. Im Kanton Zürich dauert die Prüfung in der Regel eine Arbeitswoche.
Das Amt Zürich hält ausdrücklich fest, dass nach der Eintragung weitere drei Arbeitstage bis zur Sichtbarkeit im Register vergehen. In den Monaten Mai bis Juli und November bis Januar sind saisonale Verzögerungen möglich. Planen Sie bei Fristen, die für Ihre Bank oder einen Vertragsabschluss wichtig sind, deshalb Puffer ein.
Was brauchen Sie für eine Statutenänderung bei der GmbH?
Für eine Statutenänderung bei der GmbH verlangt das Handelsregisteramt Zürich vier bis fünf Dokumente. Die Anmeldung und die öffentliche Urkunde der Gesellschafterversammlung sind immer dabei. Die folgende Liste zeigt die Unterlagen im Überblick.
| Unterlage | Wann nötig |
|---|---|
| Anmeldung GmbH, Änderung | immer |
| Öffentliche Urkunde der Gesellschafterversammlung | immer |
| Angepasste Statuten | immer |
| Domizilannahmeerklärung | bei einer c/o-Adresse |
| Lex-Koller-Erklärung | wenn der Hauptzweck im Erwerb oder Verkauf von Grundstücken liegt |
Die öffentliche Urkunde erstellt eine Urkundsperson, in der Regel eine Notarin oder ein Notar. Wie die Gründung einer GmbH abläuft, steht in unserem Beitrag GmbH gründen, bei der AG im Beitrag AG gründen.
Was kostet eine Änderung im Handelsregister?
Die Gebühren richten sich nach Kanton und Rechtsform. Im Kanton Zürich betragen sie je nach Änderung CHF 20 bis CHF 200 (Stand 06.10.2026). Die Tabelle zeigt die Beträge, die das Handelsregisteramt Zürich auf seiner Website nennt.
| Änderung | Gebühr in CHF |
|---|---|
| Einzelunternehmen: Personenänderung | 20 |
| Einzelunternehmen: Sitzverlegung | 30 |
| Rechtsdomizil oder zusätzliche Adresse (alle Rechtsformen) | 30 |
| Kapitalgesellschaft: Statutenänderung | 200 |
| Beglaubigter Handelsregisterauszug | 50 |
Dazu kommen die Kosten der Urkundsperson, die der Kanton nicht festlegt und die wir hier nicht beziffern. Wer die Änderung nicht selbst vorbereitet, muss ausserdem mit dem Honorar der beauftragten Person rechnen.
Wie ändern Sie die Adresse im Handelsregister?
Für die Adresse ändern Sie das Rechtsdomizil oder fügen eine zusätzliche Adresse hinzu. Beides melden Sie beim Handelsregisteramt an. Im Kanton Zürich kostet das CHF 30 (Stand 06.10.2026), unabhängig von der Rechtsform. Befindet sich die Firma bei einer anderen Person oder Firma, braucht es bei GmbH und AG zusätzlich eine Domizilannahmeerklärung, wenn die Adresse mit «c/o» angegeben ist.
Zieht die Firma in eine andere Gemeinde oder einen anderen Kanton, handelt es sich um eine Sitzverlegung. Dafür gilt ein eigenes Verfahren. Es ist in unserem Beitrag Sitzverlegung einer Firma beschrieben.
Wie ändern Sie den Zweck oder den Firmennamen?
Zweck und Firmenname einer GmbH oder AG stehen in den Statuten. Eine Änderung braucht deshalb einen Beschluss, eine öffentliche Urkunde und angepasste Statuten, wie bei jeder anderen Statutenänderung. Im Kanton Zürich kostet die Statutenänderung bei Kapitalgesellschaften CHF 200 (Stand 06.10.2026).
Ein neuer Firmenname muss zulässig sein und sich von bestehenden Namen unterscheiden. Prüfen Sie den Namen vorher selbst. Wie das geht, zeigt der Beitrag Firmennamen prüfen und schützen. Der gewünschte Name lässt sich ausserdem über Zefix mit den bestehenden Einträgen vergleichen.
Wie melden Sie Personen im Handelsregister um?
Personenänderungen sind der häufigste Anlass für eine Handelsregister Änderung. Dazu zählen Ein- und Austritte, ein Wechsel der Funktion und die Zeichnungsberechtigung. Beim Einzelunternehmen kostet eine Personenänderung im Kanton Zürich CHF 20 (Stand 06.10.2026), die Einzelfirma finden Sie im Beitrag Einzelfirma gründen.
Art. 933 Abs. 2 OR regelt zudem, dass ausgetretene Personen ihre Löschung verlangen können. Das Verfahren richtet sich nach der Handelsregisterverordnung (HRegV, SR 221.411). Wer ausgeschieden ist und weiterhin im Register steht, sollte das Handelsregisteramt direkt anfragen.
Wie reichen Sie die Anmeldung ein?
Die Einreichung hängt vom Kanton ab. Das Handelsregisteramt Zürich nimmt Anmeldungen auf drei Wegen entgegen: online über IncaMail oder PrivaSphere Secure Messaging, per Post an die Adresse des Amtes oder am Schalter. Das Amt ist telefonisch unter +41 43 259 74 00 erreichbar, der Schalter ist von 8.00 bis 16.30 Uhr offen (Stand 06.10.2026).
Die Adressen und Kontaktdaten der übrigen kantonalen Ämter führt Zefix, das Zentrale Firmenindex-Verzeichnis. Eine Übersicht zu den Registerauszügen, die nach einer Änderung neu bestellt werden können, finden Sie im Beitrag Handelsregisterauszug.
Wo sehen Sie, ob die Änderung eingetragen ist?
Die Eintragung ist an zwei Stellen sichtbar: im Handelsregister selbst und in der Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt. Was dort erscheint, erklärt der Beitrag SHAB: was im Handelsamtsblatt steht. Danach gleichen Verzeichnisse und Datenbanken ihre Angaben ab, mit zeitlicher Verzögerung. Wie firmai.ch die Daten bezieht und aktualisiert, steht auf der Seite Methodik und Datenquellen.
Die Nummer Ihrer Firma bleibt bei einer Änderung bestehen, mehr dazu im Beitrag UID-Nummer. Hat Ihre Firma eine Zweigstelle, gilt für diese ein eigener Eintrag, siehe Zweigniederlassung eintragen.
Häufige Fragen zur Handelsregister Änderung
Muss ich jede Änderung ins Handelsregister eintragen lassen?
Ja, wenn die geänderte Tatsache im Handelsregister steht. Art. 933 Abs. 1 OR verlangt, dass auch jede Änderung einer eingetragenen Tatsache eingetragen wird. Was nicht im Register steht, etwa eine interne Aufgabenverteilung, müssen Sie nicht melden.
Wer meldet die Änderung an?
Die Anmeldung geht an das Handelsregisteramt des Kantons, in dem die Firma ihren Sitz hat. Für die Anmeldung gilt je nach Rechtsform ein eigenes Formular, das die Ämter auf ihren Websites bereitstellen. Welche Personen unterschreiben müssen, klärt das zuständige Amt vorab.
Was kostet eine Adressänderung im Handelsregister?
Im Kanton Zürich kostet der Eintrag, die Änderung oder die Löschung eines Rechtsdomizils oder einer zusätzlichen Adresse CHF 30 (Stand 06.10.2026). Andere Kantone erheben eigene Gebühren, die Sie beim jeweiligen Amt erfragen können.
Wie lange dauert eine Statutenänderung bei einer GmbH?
Das Handelsregisteramt Zürich nennt für die Prüfung der Unterlagen in der Regel eine Arbeitswoche. Nach der Eintragung vergehen weitere drei Arbeitstage bis zur Sichtbarkeit im Register. In den Monaten Mai bis Juli und November bis Januar kann es länger dauern.
Braucht es für die Änderung des Zwecks eine Notarin oder einen Notar?
Bei GmbH und AG ja. Der Zweck steht in den Statuten, und Statutenänderungen werden öffentlich beurkundet. Beim Einzelunternehmen gibt es keine Statuten, dort genügt die Anmeldung.
Kann ich die Anmeldung online einreichen?
Das Handelsregisteramt Zürich nimmt Anmeldungen per IncaMail oder PrivaSphere Secure Messaging, per Post oder am Schalter entgegen. Andere Kantone haben eigene Wege. Die Adressen der kantonalen Ämter finden Sie über Zefix.
Was passiert, wenn ich eine Änderung nicht melde?
Das Register zeigt dann weiterhin die alten Angaben. Dritte dürfen sich auf den Registerinhalt verlassen. Schreiben, Auszüge und Verzeichnisse wie firmai.ch bilden die Firma ebenfalls mit dem alten Stand ab, bis der Eintrag angepasst ist.
Maik Möhring betreibt mit Maik Möhring Media in Ermatingen Fachportale für die Schweiz und Deutschland. Für firmai.ch wertet er die Daten des Handelsregisters und des SHAB aus.


