- Das Handelsregisteramt prüft, ob ein identischer Firmenname eingetragen ist. Die Verwechslungsgefahr mit ähnlichen Namen prüft es nicht.
- Zefix, Swissreg, TMview und Switch Whois sind kostenlose Werkzeuge für die Selbstrecherche.
- Der Handelsregistereintrag schützt Ihre Firma nur beschränkt gegen die Nutzung durch Dritte für deren Produkte.
- Eine Schweizer Marke kostet CHF 450 und gilt 10 Jahre (Stand 29.09.2026).
Was bedeutet Firmenname prüfen?
Den Firmennamen zu prüfen heisst, vor der Eintragung abzuklären, ob ein gleicher oder ähnlicher Name in der Schweiz schon besteht. Der Firmenname ist der Name, unter dem ein Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist. Er unterscheidet die Firma von allen anderen Eintragungen.
Wer den Namen zu spät prüft, riskiert eine Ablehnung der Anmeldung oder einen Streit mit einem älteren Namensträger. Die Prüfung kostet wenig Zeit und lohnt sich deshalb vor jeder Gründung, jeder Umfirmierung und jedem neuen Auftritt.
Was prüft das Handelsregisteramt und was nicht?
Das Handelsregisteramt prüft, ob bereits ein identisches Unternehmen eingetragen ist. Das KMU-Portal des Bundes hält zugleich fest, dass die Verwechslungsgefahr mit ähnlichen, bereits bestehenden Firmennamen vom Handelsregisteramt nicht geprüft wird.
Die Ähnlichkeitsprüfung bleibt damit Ihre Aufgabe. Regix, die Firmenrecherche des Eidgenössischen Amts für das Handelsregister, beschränkt sich nach eigenen Angaben ausschliesslich auf die Abklärung eingetragener identischer oder ähnlicher Firmen. Die Überprüfung durch das Amt bei der Genehmigung der Eintragung bleibt dort ausdrücklich vorbehalten. Ein positives Recherche-Ergebnis ist deshalb keine Zusage für die Eintragung.
Welche Regeln gelten für den Firmennamen je Rechtsform?
Die Regeln hängen von der Rechtsform ab. Die folgende Tabelle zeigt, was das KMU-Portal des Bundes für Einzelfirma und GmbH festhält (Stand 29.09.2026).
| Rechtsform | Firmenname | Zusatz |
|---|---|---|
| Einzelfirma | Familienname ist zwingend Bestandteil | Angaben zur Natur des Unternehmens möglich |
| GmbH | Personen-, Sach- oder Fantasiebezeichnung, sofern wahr, nicht täuschend und nicht gegen das öffentliche Interesse | Rechtsformzusatz obligatorisch, ausgeschrieben oder abgekürzt (GmbH) |
Für die GmbH gilt zusätzlich: Der Name muss sich deutlich von allen bereits in der Schweiz eingetragenen Namen unterscheiden. Mehr zur Gründung finden Sie in unseren Beiträgen zur Einzelfirma, zur GmbH und zur AG. Einen Vergleich aller Formen bietet der Beitrag Rechtsformen in der Schweiz.
Wie prüfen Sie einen Firmennamen Schritt für Schritt?
Sie prüfen einen Firmennamen mit vier kostenlosen Abfragen. Das IGE nennt für die Selbstrecherche Zefix, Swissreg, TMview und Switch Whois und ergänzt die Suche mit Suchmaschinen, um bestehende Nutzung zu finden.
- Zefix abfragen
Suchen Sie den gewünschten Namen und Varianten in Schreibweise und Wortstamm. Das Vorgehen beschreibt der Beitrag Zefix: Firmen im Handelsregister suchen. - Swissreg abfragen
Prüfen Sie Schweizer und mit Schutzwirkung in der Schweiz international registrierte Marken. - TMview und Madrid Monitor abfragen
Prüfen Sie Marken in der EU und international, falls Sie ins Ausland verkaufen. - Domain und Suchmaschine prüfen
Fragen Sie den Domainnamen bei Switch Whois ab und suchen Sie nach bestehender Nutzung des Namens.
Die folgende Tabelle ordnet die Werkzeuge nach Zweck (Stand 29.09.2026).
| Werkzeug | Zeigt | Betreiber |
|---|---|---|
| Zefix | In der Schweiz eingetragene Firmen | Bund (EHRA) |
| Swissreg | Schweizer Marken und international registrierte Marken mit Schutz in der Schweiz | IGE |
| TMview | Marken in der EU und weiteren Ländern | Marken-Datenbankverbund |
| Switch Whois | Vergebene Domainnamen | Switch |
Wann genügt die eigene Recherche nicht?
Die eigene Recherche genügt nicht, wenn ähnlich lautende Namen schwer zu finden sind. Das IGE weist darauf hin, dass sich auf kostenlosen Websites kaum umfassend nach ähnlichen Marken recherchieren lässt. Regix empfiehlt vor einer Neugründung oder Namensänderung eine professionelle Recherche, weil die Suche nach ähnlich lautenden Firmen technisches Sachwissen voraussetzt.
Bei Namen in einem umkämpften Markt, bei geplantem Auslandgeschäft oder bei hohem Werbeaufwand lohnt sich diese Investition. Für den Einzelfall wenden Sie sich an eine Fachperson, etwa an ein Notariat oder eine Anwaltskanzlei mit Erfahrung im Firmen- und Markenrecht.
Wie schützen Sie Ihren Firmennamen?
Ihren Firmennamen schützt zunächst der Handelsregistereintrag, der andere von der Eintragung eines identischen Namens ausschliesst. Diesen Schutz beschreibt das IGE als beschränkt: Der Eintrag schützt nur bedingt davor, dass Dritte Ihre Firma für die Bezeichnung ihrer Produkte verwenden. Zudem richtet sich die Prüfung des Handelsregisteramts nach anderen Kriterien als die Markenprüfung.
Wer den Namen für Waren oder Dienstleistungen nutzt, ergänzt den Eintrag deshalb mit einer Marke. Die folgende Tabelle zeigt die Angaben des IGE (Stand 29.09.2026).
| Gebühr für den Schutz in der Schweiz | CHF 450 |
|---|---|
| Schutzdauer | 10 Jahre |
| Rabatt bei Anmeldung über e-trademark | CHF 100 |
| Verlängerung | in Zehnjahresschritten möglich |
Was kommt nach der Namensprüfung?
Nach der Namensprüfung folgt die Anmeldung im Handelsregister. Über den Auszug informiert der Beitrag Handelsregisterauszug. Nach der Eintragung erhält jede Firma eine Unternehmens-Identifikationsnummer, die der Beitrag UID-Nummer erklärt. Zur MWST-Pflicht lesen Sie den Beitrag MWST-Nummer.
Wie eingetragene Firmen je Gemeinde und Branche erscheinen, sehen Sie im Firmenverzeichnis. Die Herkunft der Daten legen wir in der Methodik offen.
Häufige Fragen zum Firmennamen
Prüft das Handelsregisteramt, ob mein Firmenname einem anderen ähnlich ist?
Nein. Das KMU-Portal des Bundes hält fest, dass das Handelsregisteramt die Verwechslungsgefahr mit ähnlichen, bereits bestehenden Firmennamen nicht prüft. Es prüft, ob ein identischer Name schon eingetragen ist. Die Ähnlichkeitsprüfung liegt bei Ihnen, zum Beispiel über Zefix oder eine Recherche bei Regix.
Wo suche ich kostenlos nach einem bestehenden Firmennamen?
In Zefix, dem zentralen Firmenindex des Bundes. Das Institut für Geistiges Eigentum (IGE) nennt Zefix zusammen mit Swissreg, Madrid Monitor, TMview und Switch Whois als Plattformen für die Selbstrecherche. Zefix zeigt eingetragene Firmen, Swissreg die Schweizer Marken.
Muss ich einen Fantasienamen als Marke schützen?
Nein, eine Pflicht besteht nicht. Der Handelsregistereintrag schützt aber nur beschränkt davor, dass Dritte Ihre Firma als Bezeichnung für ihre Produkte verwenden. Wer den Namen auch für Produkte oder Dienstleistungen nutzt, sollte deshalb eine Marke prüfen.
Was kostet der Schutz einer Marke in der Schweiz?
Das IGE nennt CHF 450 für den Schutz einer Marke in der Schweiz, gültig während 10 Jahren (Stand 29.09.2026). Bei der Anmeldung über e-trademark gewährt das IGE einen Rabatt von CHF 100. Die Schutzdauer lässt sich in Zehnjahresschritten erneuern.
Was passiert mit dem Firmennamen bei einem Gesellschafterwechsel?
Bei der GmbH bleibt der Firmenname nach Angaben des KMU-Portals bei einem Gesellschafterwechsel bestehen und kann unbegrenzt weitergeführt werden. Bei einer Einzelfirma trägt der Name dagegen den Familiennamen des Inhabers, was den Wechsel einschränkt.
Kann ich einen Namen frei erfinden?
Für eine GmbH ja, sofern er wahr ist, nicht täuscht und keinem öffentlichen Interesse zuwiderläuft. Der Rechtsformzusatz ist obligatorisch. Der Name muss sich zudem deutlich von allen in der Schweiz eingetragenen Namen unterscheiden.
Maik Möhring betreibt mit Maik Möhring Media in Ermatingen Fachportale für die Schweiz und Deutschland. Für firmai.ch wertet er die Daten des Handelsregisters und des SHAB aus.


