- Gesellschafter sind zwei oder mehr natürliche Personen (Art. 552 Abs. 1 OR).
- Es gibt kein Mindestkapital, aber eine unbeschränkte, solidarische Haftung mit dem Privatvermögen.
- Alle Gesellschafter lassen die Gesellschaft im Handelsregister eintragen (Art. 552 Abs. 2 OR).
- Die Eintragung kostet nach GebV-HReg CHF 160, jede Löschung CHF 80.
- Die Firma muss die Rechtsform «Kollektivgesellschaft» oder «KLG» enthalten.
Was ist eine Kollektivgesellschaft?
Eine Kollektivgesellschaft ist eine Personengesellschaft, in der sich zwei oder mehr natürliche Personen zusammenschliessen, um unter einer gemeinsamen Firma ein Handels-, Fabrikations- oder anderes nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe zu betreiben. So definiert es Art. 552 Abs. 1 des Obligationenrechts (OR, SR 220). Das Gesetz knüpft daran ein klares Merkmal: Die Gesellschafter haften gegenüber den Gesellschaftsgläubigern ohne Beschränkung.
Die Rechtsform passt zu kleinen Betrieben, in denen die Beteiligten einander gut kennen und gemeinsam anpacken. Das KMU-Portal des Bundes nennt als typische Beispiele Anwaltskanzleien, Restaurants, Handwerksbetriebe und lokale Detailhändler. Wer eine Kollektivgesellschaft gründen will, sollte die Alternativen kennen. Einen Vergleich mit GmbH, AG und Einzelfirma finden Sie im Beitrag Rechtsformen in der Schweiz im Vergleich.
Welche Voraussetzungen gelten, wenn Sie eine Kollektivgesellschaft gründen?
Für die Gründung müssen drei Dinge zusammenkommen: mindestens zwei natürliche Personen, ein gemeinsamer Zweck in Form eines Gewerbes und eine gemeinsame Firma. Die folgende Tabelle fasst die Voraussetzungen mit der jeweiligen Rechtsgrundlage zusammen.
| Voraussetzung | Regel | Grundlage |
|---|---|---|
| Gesellschafter | Mindestens 2 natürliche Personen | Art. 552 Abs. 1 OR |
| Zweck | Handels-, Fabrikations- oder anderes kaufmännisches Gewerbe | Art. 552 Abs. 1 OR |
| Haftung | Unbeschränkt und solidarisch, auch privat | Art. 552 Abs. 1 OR |
| Mindestkapital | Keines erforderlich | KMU-Portal des Bundes |
| Eintragung | Die Gesellschafter lassen die Gesellschaft eintragen | Art. 552 Abs. 2 OR |
| Firma | Enthält Rechtsform «Kollektivgesellschaft» oder «KLG» | Art. 950 OR |
Wie läuft die Gründung Schritt für Schritt ab?
Die Gründung folgt einem festen Ablauf, der sich in fünf Schritte gliedern lässt. Wie schnell er durchlaufen ist, hängt vor allem davon ab, wie vollständig die Unterlagen beim Handelsregisteramt eintreffen.
- Gesellschafter und Zweck festlegen
Wer beteiligt sich, was bringt jeder ein, welches Gewerbe wird betrieben? - Gesellschaftsvertrag aufsetzen
Gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber empfohlen: Beiträge, Gewinnverteilung, Vertretung, Austritt. - Firma wählen und prüfen
Rechtsform im Namen, Abgleich mit den bestehenden Firmen in Zefix. - Anmeldung vorbereiten
Alle Gesellschafter unterzeichnen, Ausweiskopien und Domizilnachweis beilegen. - Beim Handelsregisteramt einreichen
Zuständig ist das Amt am Sitz der Gesellschaft; nach der Eintragung folgt die Publikation im SHAB.
Was gehört in die Anmeldung beim Handelsregister?
Die Anmeldung enthält die Angaben, die Art. 41 Abs. 1 der Handelsregisterverordnung (HRegV, SR 221.411) für die Kollektivgesellschaft verlangt. Dazu gehören Firma, Sitz und Rechtsdomizil, Rechtsform, Beginn der Gesellschaft, Zweck, die Gesellschafter und die zur Vertretung berechtigten Personen. Alle Gesellschafter unterzeichnen die Anmeldung. Die Kantone erklären das Vorgehen in eigenen Merkblättern.
Der Sitz ist die politische Gemeinde, in der sich der Geschäftsbetrieb befindet. Als Rechtsdomizil ist eine vollständige Adresse mit Strasse und Hausnummer nötig, ein Postfach genügt nicht. Wer über keine eigenen Räume verfügt, kann eine c/o-Adresse angeben und legt dazu die schriftliche Erklärung des Domizilhalters bei. Das Handelsregisteramt des Kantons Zürich weist in seinem Merkblatt zudem darauf hin, dass die Identität der einzutragenden Personen nach Art. 24a HRegV mit Pass, Identitätskarte oder Ausländerausweis belegt wird. Ob und in welcher Form Unterschriften beglaubigt werden müssen, bestimmt die Praxis des jeweiligen Kantons; das Handelsregisteramt Solothurn verlangt in seiner Wegleitung beglaubigte Unterschriften aller Gesellschafter.
Wer darf die Kollektivgesellschaft vertreten?
Die Vertretung regeln die Gesellschafter selbst, und sie wird mit der Anmeldung eingetragen. Nach den Merkblättern der Kantone Zürich und Solothurn sind vier Formen möglich: Einzelunterschrift, Kollektivunterschrift zu zweien, Einzelprokura und Kollektivprokura zu zweien. Blosse Handlungsvollmachten («i.V.») lassen sich nicht eintragen. Wer allein unterschreiben darf, kann die Gesellschaft ohne Mitwirkung der anderen binden. Das ist bequem, erhöht aber das Risiko für alle Beteiligten, weil jeder mit dem Privatvermögen haftet.
Wie wird der Firmenname gebildet?
Die Firma der Kollektivgesellschaft muss die Rechtsform enthalten, ausgeschrieben als «Kollektivgesellschaft» oder abgekürzt als «KLG». Sie muss sich von jeder anderen in der Schweiz eingetragenen Firma deutlich unterscheiden. Zusätze zur Geschäftstätigkeit sind zulässig, wenn sie wahr sind und nicht täuschen (Art. 950 OR). Prüfen Sie den Wunschnamen vor der Anmeldung in der Firmensuche, wie wir sie im Beitrag Zefix: Firmen im Handelsregister suchen beschreiben. Wie Sie einen Namen zusätzlich schützen, steht im Beitrag Firmennamen prüfen und schützen.
Was kostet es, eine Kollektivgesellschaft zu gründen?
Die Eintragung kostet CHF 160. Das legt die Verordnung über die Gebühren für das Handelsregister (GebV-HReg, SR 221.411.1) für Kollektiv- und Kommanditgesellschaften fest. Die Tabelle stellt die Gebühren für die Kollektivgesellschaft den Gebühren anderer Rechtsformen gegenüber, damit Sie die Grössenordnung einschätzen können.
| Vorgang | Einzelunternehmen | Kollektiv- und Kommanditgesellschaft | Kapitalgesellschaft |
|---|---|---|---|
| Neueintragung | CHF 80 | CHF 160 | CHF 420 |
| Änderung Personen oder Funktion | CHF 20 | CHF 20 | CHF 20 |
| Löschung | CHF 30 | CHF 80 | CHF 80 |
Zu den Registergebühren kommen allenfalls Kosten für Beglaubigungen oder eine Beratung hinzu. Das KMU-Portal beziffert die gesamten Gründungskosten einer Kollektivgesellschaft auf rund CHF 1’240 bis CHF 4’240. Die Spanne zeigt, dass die Beratung den grössten Teil ausmachen kann, nicht das Register. Die Gebühr für die Auflösung beträgt nach der Verordnung CHF 70. Wer den Betrieb beenden will, findet den Ablauf bei der Löschung im Beitrag Firma löschen: Ablauf im Handelsregister.
Wie haften die Gesellschafter?
Die Gesellschafter haften gegenüber den Gesellschaftsgläubigern ohne Beschränkung und solidarisch (Art. 552 Abs. 1 OR). Das bedeutet: Reicht das Vermögen der Gesellschaft nicht aus, können Gläubiger auf das Privatvermögen der Gesellschafter zugreifen, und sie dürfen sich an jeden Einzelnen halten. Dieser Punkt unterscheidet die Kollektivgesellschaft von der GmbH und der AG, bei denen grundsätzlich nur das Gesellschaftsvermögen haftet. Die Vor- und Nachteile im Überblick:
- Kein Mindestkapital und eine einfache Gründung.
- Beiträge in Geld, Sachwerten oder Arbeit sind möglich.
- Die Gesellschafter versteuern ihren Anteil an Einkommen und Vermögen selbst, so das KMU-Portal.
- Unbeschränkte, solidarische Haftung mit dem Privatvermögen.
- Gesellschafter können nur natürliche Personen sein.
- Starke gegenseitige Abhängigkeit der Beteiligten.
Welche Pflichten gelten nach der Gründung?
Nach der Eintragung gelten die üblichen Pflichten eines Unternehmens. Das KMU-Portal nennt für Gesellschaften mit einem Umsatz unter CHF 500’000 eine vereinfachte Buchhaltung, darüber ist eine vollständige Buchführung nötig. Ob eine Pflicht zur Mehrwertsteuer besteht, hängt vom Umsatz ab. Wie die Nummer aufgebaut ist, lesen Sie im Beitrag MWST-Nummer: Aufbau, Pflicht und Prüfung. Jede Kollektivgesellschaft erhält zudem eine Unternehmens-Identifikationsnummer, die Sie im Beitrag UID-Nummer: Aufbau, Suche und MWST-Zusatz erklärt finden.
Ändern sich Personen oder Funktionen, melden die Gesellschafter die Änderung dem Handelsregisteramt. Dafür fällt eine Gebühr von CHF 20 an. Den Sitz verlegen Sie nach dem Ablauf, den wir im Beitrag Sitzverlegung einer Firma: Ablauf und Kosten beschreiben.
Wann ist eine andere Rechtsform besser?
Eine andere Rechtsform ist dann zu prüfen, wenn Sie die persönliche Haftung begrenzen wollen oder wenn eine juristische Person beteiligt sein soll. Für Einzelpersonen steht die Einzelfirma offen. Für eine begrenzte Haftung kommen die GmbH oder die AG infrage, deren Eintragung nach GebV-HReg CHF 420 kostet. Den Auszug, mit dem Sie die eingetragenen Angaben belegen, beschreibt der Beitrag Handelsregisterauszug: bestellen, Kosten, Gültigkeit. Die Hintergründe zur Datenbasis erklärt die Seite Methodik und Datenquellen, die eingetragenen Firmen je Gemeinde zeigt das Verzeichnis. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Fachberatung. Bei Fragen zur Haftung oder zum Vertrag klären Sie den Einzelfall mit einer Anwältin, einem Anwalt oder dem zuständigen Handelsregisteramt.
Häufige Fragen
Wie viele Personen braucht es, um eine Kollektivgesellschaft zu gründen?
Es braucht mindestens zwei natürliche Personen (Art. 552 Abs. 1 OR). Juristische Personen wie eine AG oder GmbH können nicht Gesellschafter einer Kollektivgesellschaft sein. Fällt ein Gesellschafter weg, bleibt zu prüfen, ob die Gesellschaft mit nur einer Person weiter bestehen kann.
Gibt es ein Mindestkapital?
Nein. Das KMU-Portal des Bundes hält fest, dass für die Kollektivgesellschaft kein Mindestkapital erforderlich ist (abgerufen 01.10.2026). Die Gesellschafter können Geld, Sachwerte oder Arbeit einbringen, und das regeln sie im Gesellschaftsvertrag.
Muss ich einen schriftlichen Gesellschaftsvertrag haben?
Das Gesetz verlangt für die Gründung keine bestimmte Form, das KMU-Portal empfiehlt aber einen schriftlichen Vertrag. Er regelt Beiträge, Gewinnverteilung, Vertretung und Austritt. Ohne Vertrag gelten die gesetzlichen Regeln des Obligationenrechts.
Was kostet die Eintragung einer Kollektivgesellschaft?
Die Neueintragung kostet nach der Gebührenverordnung für das Handelsregister CHF 160. Die Änderung von Personen oder Funktionen kostet CHF 20, die Auflösung CHF 70 und die Löschung CHF 80. Für Beglaubigungen und allfällige weitere Leistungen können zusätzliche Kosten anfallen.
Wann entsteht die Kollektivgesellschaft: mit dem Vertrag oder mit dem Eintrag?
Betreibt die Gesellschaft ein kaufmännisches Gewerbe, entsteht sie nach Art. 552 OR mit der Aufnahme des Geschäfts, und die Eintragung hat erklärende Wirkung. Betreibt sie kein kaufmännisches Gewerbe, entsteht sie nach Art. 553 OR erst mit der Eintragung. Das Handelsregisteramt Ihres Kantons klärt den Einzelfall.
Wer haftet für die Schulden der Kollektivgesellschaft?
Die Gesellschafter haften gegenüber den Gesellschaftsgläubigern ohne Beschränkung und solidarisch, auch mit ihrem Privatvermögen (Art. 552 Abs. 1 OR). Solidarisch heisst, dass ein Gläubiger sich an jeden einzelnen Gesellschafter halten kann.
Welchen Namen darf die Kollektivgesellschaft tragen?
Die Firma muss die Rechtsform enthalten, ausgeschrieben als «Kollektivgesellschaft» oder abgekürzt als «KLG». Sie muss sich von allen in der Schweiz eingetragenen Firmen unterscheiden. Ob der gewünschte Name frei ist, prüfen Sie vorab in Zefix.
Kann ich eine Kollektivgesellschaft später in eine GmbH oder AG umwandeln?
Ja, das Gesellschaftsrecht kennt Umwandlungen in andere Rechtsformen. Die Voraussetzungen und Kosten hängen vom Einzelfall ab. Die Rechtsformen im Überblick finden Sie im Beitrag zu den Rechtsformen in der Schweiz.
Maik Möhring betreibt mit Maik Möhring Media in Ermatingen Fachportale für die Schweiz und Deutschland. Für firmai.ch wertet er die Daten des Handelsregisters und des SHAB aus.


